Wir haben vom Ministerium neue Informationen über eine Erweiterung des Personenkreises für eine Notfallbetreuung bekommen. Hier die wichtigsten neuen Punkte:

  1. Die Notbetreuung steht offen, wenn ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung, Betreuung oder Behandlung von kranken oder pflegebedürftigen Personen betraut ist. Bei diesen Personen wird nicht geprüft, ob auch der zweite Elternteil zu einer berechtigten Personengruppe gehört. Allerdings wird hier eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt.
  2. Der Bereich der kritischen Infrastruktur wurde u.a. auf Personen erweitert, die im Bereich der Grundversorgung mit Lebensmitteln, einschließlich Land- und Viehwirtschaft, Verkauf und Logistik tätig sind.

Wenn Sie Bedarf für eine Notfallbetreuung haben oder unsicher sind, ob die Betreung für Ihr Kind möglich ist, melden Sie sich bitte in der Schule.